# Grundsteuer-Rechner

> Berechnen Sie die jährliche Grundsteuer aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und kommunalem Hebesatz.

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Last updated: 2026-10-28

Die Grundsteuer ist eine laufende, jährlich zu zahlende Steuer auf Grundbesitz und damit ein dauerhafter Kostenfaktor für jeden Immobilieneigentümer. Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht berechnet (Grundsteuerreform). Unser Grundsteuer-Rechner ermittelt die jährliche Belastung anhand von Grundsteuerwert, Steuermesszahl und dem kommunalen Hebesatz.

## So nutzen Sie diesen Rechner

Die Grundsteuer berechnet sich nach der Formel Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. So gehen Sie vor:

- Schritt 1: Geben Sie den Grundsteuerwert ein. Diesen finden Sie in Ihrem Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt.
- Schritt 2: Tragen Sie die Steuermesszahl in Promille ein. Für Wohngrundstücke gilt im Bundesmodell in der Regel 0,31 ‰.
- Schritt 3: Geben Sie den Hebesatz Ihrer Gemeinde in Prozent ein. Dieser wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und ist auf deren Website oder im Bescheid zu finden.

## Ergebnisse verstehen

Die Berechnung gliedert die Grundsteuer in ihre Bestandteile auf:

- Grundsteuermessbetrag: Das Produkt aus Grundsteuerwert und Steuermesszahl. Er bildet die Grundlage für die Anwendung des Hebesatzes.
- Jährliche Grundsteuer: Der Messbetrag multipliziert mit dem kommunalen Hebesatz. Dies ist der Betrag, den Sie pro Jahr an die Gemeinde zahlen.
- Monatliche Grundsteuer: Die jährliche Grundsteuer auf den Monat heruntergerechnet.
- Vierteljährliche Rate: Die Grundsteuer wird in der Regel in vier Quartalsraten (15.02., 15.05., 15.08., 15.11.) fällig.

## Warum die Grundsteuer für Investoren wichtig ist

Anders als die einmalige Grunderwerbsteuer fällt die Grundsteuer jedes Jahr aufs Neue an und beeinflusst dauerhaft den Cashflow einer Immobilie. Bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer in der Regel über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sie sollte dennoch in jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt werden. Der Hebesatz variiert von Gemeinde zu Gemeinde teils erheblich. Dadurch kann die Grundsteuerbelastung für vergleichbare Objekte je nach Standort stark abweichen. Für 2025 haben die Gemeinden ihre Hebesätze auf Basis der neuen Messbeträge festgelegt, deshalb lohnt es sich, den aktuellen Wert zu prüfen. Investoren sollten die Grundsteuer als festen Bestandteil der laufenden Kosten einplanen und bei der Standortwahl berücksichtigen.

## Praxistipps

- Den Grundsteuerwert und den Steuermessbetrag entnehmen Sie den Bescheiden des Finanzamts. Den aktuellen Hebesatz veröffentlicht Ihre Gemeinde.
- Beachten Sie, dass einige Bundesländer ein vom Bundesmodell abweichendes Landesmodell verwenden (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen). Dort kann die Berechnung abweichen. Einige Länder wie Sachsen und das Saarland nutzen das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen.
- Bei vermieteten Immobilien ist die Grundsteuer als Betriebskosten grundsätzlich auf die Mieter umlegbar, mindert also nicht zwangsläufig Ihre Rendite.

## Häufige Fragen

### Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer ergibt sich aus der Formel Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt festgelegt, die Steuermesszahl beträgt im Bundesmodell für Wohngrundstücke 0,31 ‰, und der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde bestimmt.

### Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer und Grunderwerbsteuer?

Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Die Grundsteuer hingegen ist eine laufende, jährlich wiederkehrende Steuer auf den Grundbesitz, die der Eigentümer dauerhaft zahlen muss.

### Kann ich die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

Ja, bei vermieteten Wohnungen zählt die Grundsteuer zu den umlagefähigen Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung und kann über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Bei selbst genutztem Eigentum trägt der Eigentümer die Grundsteuer vollständig selbst.
