Kauf einer vermieteten Immobilie: Risiken und Eigenbedarf
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Kauf einer vermieteten Immobilie: Risiken und Eigenbedarf

Vermietete Wohnungen sind oft 20-30 % günstiger, aber können Sie einziehen? Wir erklären 'Kauf bricht nicht Miete' und den Prozess der Eigenbedarfskündigung.

IB

InvestBud Team

Investment Analysts

5 Min. Lesedauer

Vielleicht fällt Ihnen auf, dass manche Wohnungen zu einem deutlich günstigeren Quadratmeterpreis angeboten werden. Meist liegt das daran, dass sie vermietet sind. In Deutschland gilt die goldene Regel: 'Kauf bricht nicht Miete'. Sie kaufen den Mieter quasi mit der Immobilie mit.

1. Was ist Eigenbedarf?

Wenn Sie selbst einziehen wollen, müssen Sie dem Mieter wegen 'Eigenbedarf' kündigen. Dies ist ein strenger rechtlicher Prozess. Sie müssen nachweisen, dass Sie die Wohnung wirklich für sich oder enge Familienangehörige benötigen. Je nach Wohndauer des Mieters kann die Kündigungsfrist bis zu 9 Monate betragen.

2. Die 10-Jahres-Sperrfrist

Vorsicht in Städten wie Berlin. Wurde ein Mehrfamilienhaus kürzlich in Eigentumswohnungen umgewandelt, haben Mieter unter Umständen eine Kündigungssperrfrist von bis zu 10 Jahren, bevor Sie überhaupt Eigenbedarf anmelden können. Prüfen Sie dies immer mit einem Anwalt.

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InvestBud Team

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