Recht
Notarkosten
Notargebühren für Kaufvertrag und Grundbucheintragung
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Beim Immobilienkauf in Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind nicht verhandelbar. Für Investoren lohnt es sich zu wissen, welche Leistungen der Notar erbringt und wofür er welche Gebühr berechnet.
Aufgaben des Notars beim Immobilienkauf
Der Notar ist unparteiisch und wahrt die Interessen beider Vertragsparteien. Er prüft die Identität der Parteien, klärt über rechtliche Folgen auf, holt nötige Genehmigungen ein und wickelt den Kauf ab. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag unwirksam.
- Schritt 1: Erstellung und Zusendung des Kaufvertragsentwurfs, bei Verbrauchern in der Regel zwei Wochen vor der Beurkundung (§ 17 Abs. 2a BeurkG)
- Schritt 2: Beurkundungstermin mit Verlesung und Unterzeichnung des Vertrags
- Schritt 3: Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch
- Schritt 4: Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Schritt 5: Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch
- Schritt 6: Abwicklung der Kaufpreiszahlung, auf Wunsch über ein Notaranderkonto
Zusammensetzung der Notarkosten
Die Notarkosten setzen sich aus mehreren Gebühren nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG zusammen. Sie richten sich nach dem Geschäftswert, meist dem Kaufpreis, und steigen langsamer als der Kaufpreis. Die Grundbuchkosten berechnet nicht der Notar, sondern das Grundbuchamt als Gerichtskosten.
- Beurkundungsgebühr: der größte Posten, eine 2,0-fache Gebühr nach dem GNotKG
- Vollzugs- und Betreuungsgebühr: je eine 0,5-fache Gebühr für die Abwicklung des Vertrags
- Grundbuchkosten: Gerichtskosten des Grundbuchamts für Eigentumswechsel, Vormerkung und Grundschuld
- Notaranderkonto (optional): eine zusätzliche Gebühr, wenn der Kaufpreis treuhänderisch über den Notar läuft
Notarwahl und praktische Hinweise
Weil die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, kosten alle Notare für dieselbe Leistung gleich viel. Wählen Sie nach Erreichbarkeit und Erfahrung. Üblicherweise schlägt der Käufer den Notar vor, da er die Kosten trägt. Prüfen Sie den Kaufvertragsentwurf vor dem Termin gründlich.
- Schritt 1: Der Notar schickt den Kaufvertragsentwurf, bei Verbrauchern in der Regel zwei Wochen vor dem Termin
- Schritt 2: Beurkundungstermin: Der Vertrag wird vollständig verlesen, offene Fragen werden geklärt
- Schritt 3: Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung zur Absicherung des Käufers
- Schritt 4: Zahlung der Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
- Schritt 5: Kaufpreiszahlung direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto
- Schritt 6: Nach Eingang aller Nachweise beantragt der Notar die Eigentumsumschreibung
Häufig gestellte Fragen
Wer trägt die Notarkosten beim Immobilienkauf?
In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten, und so steht es meist auch im Kaufvertrag. Gegenüber dem Notar haften Käufer und Verkäufer aber gemeinsam. Zahlt der Käufer nicht, kann der Notar sich an den Verkäufer halten.
Kann man bei Notarkosten sparen?
Die Gebühren sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Sparen lässt sich nur indirekt: Wer kein Notaranderkonto braucht, spart dessen Gebühr. Und bewegliches Inventar wie eine Einbauküche, das im Vertrag gesondert ausgewiesen wird, senkt den Geschäftswert ein wenig.
Was ist der Unterschied zwischen Notarkosten und Grundbuchkosten?
Notarkosten bezahlen die Leistungen des Notars: Beurkundung, Beratung und Abwicklung. Grundbuchkosten sind Gerichtskosten des Grundbuchamts für die Eintragungen, etwa Eigentumswechsel und Grundschuld. Zusammen betragen sie laut Verbraucherzentrale je nach Grundschuld etwa 1 bis 1,5 % des Kaufpreises.